Anmelde- und Teilnahmebedingungen für die Prüfungen Goethe-Zertifikat an der Sprachenschule Brno (Prüfungszentrum des Goethe-Instituts):
- Die Prüfungsanmeldung ist nur dann gültig, wenn sie frist- und formgerecht (d. h. spätestens zwei Kalenderwochen vor dem Prüfungstermin) bei der Sprachenschule Brno, eingegangen ist und zugleich auch die Prüfungsgebühr beglichen wurde.
- Die Prüfungsanmeldung ist sowohl elektronisch – unter: www.sjs-brno.cz (unter dem Icon „Prüfungen“ und weiter „Anmeldungen“), als auch persönlich im Büro der Sprachenschule Brno möglich.
- Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), dass sie die geltende Prüfungsordnung und die Durch-führungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung zur Kenntnis genommen haben und anerkennen. (Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Internet zugänglich.)
Die Teilnehmenden (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) erklären ihr Einverständnis, dass die für die Zertifikatsausstellung notwendigen persönlichen Daten für die Organisatoren, Aufsichtspersonen, Prüfenden und Bewertenden zugänglich sind, und erklären sich damit einverstanden, dass die für die Archivierung notwendigen Daten (siehe datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung) an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland übermittelt werden. - Termine der schriftlichen Teilprüfungen finden Sie unter: www.sjs-brno.cz -. Termine für den mündlichen Teil der Prüfung erfahren die Kandidaten bei der Anmeldung. Meistens finden der schriftliche und mündliche Teil der Prüfung am selben Tag statt, spätestens aber 14 Tage nach dem Termin der schriftlichen Prüfung.
- Sprachenschule Brno schickt dem Prüfungsteilnehmenden eine E-Mail-Bestätigung, nachdem sie die formgerechte Anmeldung erhalten hat.
- An der Prüfung kann nur teilnehmen, wer die Prüfungsgebühr vollständig bei der Anmeldung zur Prüfung entrichtet hat. In diesem Fall ist die Anmeldung verbindlich. Es ist nicht möglich, die Anmeldung kurz vor dem Prüfungstermin zu stornieren (nur in Ausnahmefällen und wenn dafür Krankheitsgründe geltend gemacht wurden) oder auf einen anderen Prüfungstermin zu verlegen oder einen anderen Prüfungstyp zu verlangen.
- Die Anmeldung kann man nur bis Ende der Anmeldefrist stornieren – in diesem Fall wird die ganze Prüfungsgebühr zurückerstattet oder die Anmeldung wird auf einen späteren Prüfungstermin verschoben.
- Bei Rücktritt von der Prüfung kurz vor Prüfungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Die Prüfung gilt als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
- Von der Prüfung wird ausgeschlossen, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht, unerlaubte Hilfsmittel mitführt, verwendet oder sie anderen gewährt oder sonst durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten fachliche Unterlagen, die weder zum Prüfungsmaterial gehören noch in den Durchführungsbestimmungen vorgesehen sind (z. B. Wörterbücher, Grammatiken, vorbereitete Konzeptpapiere o. Ä.). Technische Hilfsmittel, wie Mobiltelefone, Mini-computer oder andere zur Aufzeichnung oder Wiedergabe geeignete Geräte, dürfen weder in den Vorbereitungsraum noch in den Prüfungsraum mitgenommen werden. Das Prüfungszentrum hat das Recht, die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen zu überprüfen bzw. durchzusetzen.
- Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf sind Sonderregelungen möglich, sofern der spezifische Bedarf bereits bei der Anmeldung durch einen geeigneten Nachweis belegt wird. Siehe hierzu die Ergänzungen zu den Durchführungs-bestimmungen: Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (Personen mit Körperbehinderung).
ACHTUNG!!! Ausweispflicht - Das Prüfungszentrum ist verpflichtet, die Identität der Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei festzustellen. Diese weisen sich vor Prüfungsbeginn und gegebenenfalls zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Prüfungsablaufs mit einem offiziellen Bilddokument aus. Das Prüfungs-zentrum hat das Recht, über die Art des Bilddokuments zu entscheiden und weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen.